OVS – WichtIGe informationen

WICHTIGE INFORMATIONEN ÜBER DIE OVS

Unsere Schule wird seit September 2021 als „OFFENE Schule“ geführt. Das bedeutet, dass am Vormittag der Pflichtunterricht wie gewohnt laut Stundenplan stattfindet. Nach Unterrichtsschluss hat Ihr Kind die Möglichkeit von Montag bis Freitag an mindestens drei Tagen pro Woche von FreizeitpädagogInnen von Bildung im Mittelpunkt (BiM) betreut zu werden. Eine Frühbetreuung wird ab 07:15 Uhr gegen Anmeldung angeboten (keine Kosten). Die Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung gilt laut SchUG § 12a verbindlich für das ganze Schuljahr. 

ANMELDUNG FÜR DIE NACHMITTAGSBETREUUNG 

Die Anmeldung erfolgt bei der Schuleinschreibung und ist in der Regel für das ganze Schuljahr gültig. In weiterer Folge melden Sie Ihr Kind jeweils im Sommersemester des laufenden Schuljahres für das kommende Schuljahr an. Anmeldeformulare für die Betreuung am Nachmittag werden rechtzeitig von den KlassenlehrerInnen an alle Kinder ausgeteilt und befinden sich auch auf der Homepage. 

  • Ab dem 2. Schultag ist eine Betreuung möglich. 
  • Die Betreuungstage können während des Schuljahres nur in begründeten Ausnahme- und Notfällen geändert werden. 

Anmeldungen unter dem Schuljahr werden bis zum 15. eines Monats angenommen und die Betreuung beginnt dann erst mit dem 1. des Folgemonats.

Neue Anmeldungen bitte schriftlich an fzl.916061@schule.wien.gv.at. Die Formulare finden Sie auf unserer Homepage.

KOSTEN

Betreuung:                 7,10 Euro pro Tag
Essen:                         kostenfrei

(Stand Septmeber 2023)

ERMÄßIGUNG UND VERRECHNUNG

Bei einem monatlichen Familien-Nettoeinkommen unter € 3.502,22 netto (Stand 13.09.23) können Sie eine Ermäßigung des Betreuungs- und/oder Essensbeitrags bei der MA10 beantragen. Die Bemessungsgrundlage muss am Formular von der MA10 vermerkt und bestätigt werden. Geben Sie danach das Originalformular in unserer Schule ab! Erst ab dem Tag der Abgabe in der Schule (Eingangsstempel) kann die Ermäßigung bei der Abrechnung berücksichtigt werden, ansonsten wird automatisch der volle Betrag verrechnet. Bitte achten Sie auf die Gültigkeitsdauer Ihrer Ermäßigung, um bei Bedarf rechtzeitig eine neue Feststellung der Bemessungsgrundlage bei der MA 10 zu beantragen!
Wenn Sie ein solches Formular benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Freizeitleitung.

RÜCKVERRECHNUNG

Entschuldigte Fehltage werden im aktuellen Monat sofort rückverrechnet.

MAHNUNG

Die Mahnungsspesen betragen 17,40 €. 

Im Auftrag der MA 6 müssen im Falle von Zahlungsrückständen Zahlungserinnerungen verschickt werden. Die Unterlassung der Zahlung trotz Mahnung der MA6, kann zu einem Ausschluss des Kindes aus der Betreuung nach sich ziehen (§ 33 Abs. 7a SchUG).

NACHMITTAGSGRUPPEN

Einrichtungen der Schule (Turnsaal, Bibliothek, Multifunktionszone, Schulhof, …) werden zum Zweck eines reichhaltigen Angebotes auch am Nachmittag genutzt. 

Die Gruppengröße beträgt bis zu 25 Kinder. In einer Gruppe können Kinder aus verschiedenen Klassen sein. Eine Nachmittagsgruppe wird üblicherweise von nur einem/einer PädagogIn geführt. Wir sind bemüht, die Gruppeneinteilung für das gesamte Schuljahr aufrecht zu erhalten. Dadurch wird es Ihrem Kind ermöglicht, ein Gemeinschaftsbewusstsein zu entwickeln, Freunde zu finden und Freude an gemeinsamen Unternehmungen wie Besichtigungen, Kreativprojekten, Ausflügen etc. zu erleben. Es bieten unsere PädagogInnen verschiedene Outdoortage an.

LERNSTUNDEN

Die Lernstunde ist in der Nachmittagsbetreuung inkludiert. Die Kindergruppen werden in dieser Zeit von einem/einer Lehrer/-in und einem/einer Freizeitpädagogen/-in bei Ihren Hausaufgaben unterstützt und betreut.

ENTLASSUNGSZEITEN AM NACHMITTAG

Sie geben zu Beginn des Schuljahres schriftlich die Zeiten bekannt, zu denen Ihr Kind entlassen werden soll. Die SchülerInnen werden zu den vereinbarten Zeiten beim Schultor entlassen. Bitte holen Sie Ihr Kind pünktlich ab, die Betreuung endet am Schultor. Ab 17:00 Uhr können die SchülerInnen laufend entlassen werden. Die Betreuung endet spätestens um 17:30 Uhr.

ÄNDERUNGEN DER ENTLASSUNGSZEITEN…

sind zeitgerecht (mindestens 2 Tage im vorhinein), nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B.: Arzttermin) und schriftlich bei den Freizeitleitung zulässig. Für eine dauerhafte Änderung der Entlassungszeit (Betreuungstage bleiben gleich) ersuchen wir Sie um ein schriftliches Ansuchen per E-Mail an die Freizeitleitung.
Aus Sicherheits- und Datenschutzgründen können Änderungen der Entlassungszeiten NICHT telefonisch entgegengenommen werden.

Entlassungszeiten:

Montag – Donnerstag:
15:00 Uhr, 16:00 Uhr, ab 17:00 Uhr ist eine flexible Abholung möglich.

Freitag:
ab 14:00 Uhr können die Kinder alle 30 Minuten abgeholt werden.

Projektnachmittage:
1. und 2. Klasse: Dienstag 
3. und 4. Klasse: Mittwoch 

An den Projektnachmittagen ist eine Entlassung erst ab 17:00 Uhr möglich. 

Holen Sie Ihr Kind bitte pünktlich und verlässlich zu den ausgemachten Entlassungszeiten ab!
Unsere Aufsichtspflicht endet bei der Schultüre.

Die Entlassungszeiten können ausschließlich noch bis Freitag in der ersten Schulwoche schriftlich bei der Freizeitleitung, Marion Leitner geändert werden.

Sollten Sie einen Termin mit Ihrem Kind vor 15 Uhr haben, geben Sie diesen mindestens zwei Tage im Voraus schriftlich der Freizeitleitung bekannt. An diesem Tag wird ihr Kind gleich nach dem Unterricht entlassen (kein Essen, keine Lernstunde). 

FERNBLEIBEN

Ein Fernbleiben der Nachmittagsbetreuung ist nur zulässig bei gerechtfertigter Verhinderung (z.B. Arztbesuch, außergewöhnliche familiäre Ereignisse) und mit Erlaubnis der Freizeitleitung erlaubt. (§ 45 Abs. 7 SchUG)
Ein Ansuchen können Sie mindestens 2 Tage vorher schriftlich per E-Mail an die Freizeitleitung stellen.

AN- UND ABMELDUNG, ÄNDERUNG DER BETREUUNGSTAGE

Die Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung gilt für das gesamte Schuljahr (04.09.2023 – 28.06.2024)! Nur in begründeten Fällen können, in Absprache mit der Freizeitleitung, Änderungen der Betreuungstage vorgenommen werden. Diese Änderung muss bis spätestens 15. des Monats in schriftlicher Form (E-Mail an die Freizeitleitung) in der Schule vorliegen, damit diese Änderung ab 1. des Folgemonats wirksam wird. Ansuchen, die nach dem 15. des Monats in der Schule einlangen werden erst im übernächsten Monat wirksam!

Bitte beachten Sie die Änderungsfristen:

Ansuchen Abgabe…

…bis 15.09.23 = Änderung ab 1.10.23 wirksam.
…bis 15.10.23 = Änderung ab 1.11.23 wirksam.
…bis 15.11.23 = Änderung ab 1.12.23 wirksam.
…bis 15.12 23 = Änderung ab 1.1.24 wirksam.
…bis 15.01.24 = Änderung ab 1.2.24 wirksam.
…bis 15.02.24 = Änderung ab 1.3.24 wirksam.
…bis 15.03.24 = Änderung ab 1.4.24 wirksam. .
…bis 15.04.24 = Änderung ab 1.5.24 wirksam.
…bis 15.05.24 = Änderung ab 1.6.24 wirksam.

Eine Abmeldung von der Nachmittagsbetreuung ist, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Richtlinie des SchUG § 12a, Abs. 2, während des Schuljahres lediglich gegen Ende des 1. Semesters und auch dann nur unter Ausführung relevanter Gründe, möglich. Diese Abmeldung hat schriftlich drei Wochen vor dem Ende des 1. Semesters per E-Mail an die Freizeitleitung zu erfolgen.

FREIZEITPÄDAGOGINNEN 

Die FreizeitpädagogInnen sind gut ausgebildete MitarbeiterInnen der Organisation „Bildung im Mittelpunkt“ (BiM). 

FERIENBETREUUNG UND BETREUUNGSFREIE TAGE

An unterrichtsfreien Werktagen, wie auch in den Semester- und Osterferien, wird ganztägige Betreuung angeboten. Diese Betreuung erfolgt möglicherweise nicht am Standort, sondern in einer umliegenden Schule. Bei Betreuungsbedarf an schulfreien Tagen (schulautonom) wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die Teamleitung, um die Informationen für die Anmeldungen und den Betreuungsstandort zu erhalten.

Eine Betreuung während der Sommerferien erfolgt durch die MA 10.

Am ersten und letzten Schultag, sowie an pädagogischen Tagen findet keine Nachmittagsbetreuung statt.

ANSPRECHPERSONEN

Direktion
Julia Gaspar, BEd

direktion.916061@schule.wien.gv.at

Tel.: 01 4000 560 740

Freizeitleitung (Essensbestellung, Abrechnung, Entlassungszeiten)
Marion Leitner, BEd

fzl.916061@schule.wien.gv.at

Ansprechpersonen Nachmittagsbetreuung
Iris Haimer
iris.haimer@bildung-wien.at

Tel.: 0699 152 428 64

Die Direktion erreichen Sie per E-Mail und telefonisch.
Die Freizeitleitung erreichen Sie ausschließlich per E-Mail.
Schoolfox nutzen Sie bitte für den Kontakt mit den KlassenlehrerInnen.